Mittwoch, 27. August 2025

EU-Batterieverordnung ab 18. August 2025 verbindlich – Deutschland fehlt nationales Umsetzungsgesetz

Ab dem 18. August tritt die neue EU‑Batterieverordnung vollständig in Kraft und ersetzt die alte Richtlinie – in Deutschland ist das dazugehörige nationale Gesetz noch nicht verabschiedet.

Die neue EU‑Batterieverordnung (EU 2023/1542) tritt am 18. August 2025 vollständig in Kraft und hebt die bisherige EU‑Richtlinie zur Batterieverordnung auf. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Deutschland plant, die Vorschriften durch ein nationales Batterie‑Durchführungsgesetz (BattDG) umzusetzen – bislang liegt aber nur ein Entwurf vor, und eine rechtzeitige Verabschiedung vor dem Stichtag gilt als unwahrscheinlich. Das bedeutet, dass die EU‑Regeln ab dem 18. August ohne vollständige nationale Anpassung gelten müssen.

Die Verordnung erweitert die Batteriekategorien auf fünf Gruppen – darunter E‑Fahrzeugbatterien, leichte Fahrzeugbatterien wie E‑Bike oder E‑Scooter sowie Industriebatterien. Hersteller müssen künftig europaweit flächendeckend Rücknahmesysteme organisieren oder sich entsprechenden Verbänden anschließen. Zudem kommen erweiterte Informationspflichten hinzu – etwa zu chemischer Zusammensetzung, Steuer-ID und Sammelquoten. Kommt das BattDG nicht rechtzeitig, gelten die EU‑Bestimmungen ohne nationale Sanktionen oder eigene Umsetzungspflichten – dies bedeutet eine Phase, in der Unternehmen sich an EU‑Pflichten halten müssen, ohne dass Deutschland klare Durchführungsregeln hat.

Quellen: EU-Batterieverordnung, Deutsche Recycling