Mittwoch, 27. August 2025

Gericht stoppt Zurückweisungen an Grenze – Dublin-Verfahren unabdingbar

Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutsch‑polnischen Grenze für unzulässig – ein Dublin-Verfahren sei in jedem Fall vorläufig durchzuführen.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Asylsuchende an der deutsch‑polnischen Grenze nicht ohne Prüfung gemäß dem sogenannten Dublin‑Verfahren abgewiesen werden dürfen. Drei Schutzsuchende aus Somalia hatten zuvor trotz ihres Asylgesuchs die Einreise verweigert bekommen. Das Gericht stellte klar, dass Ausnahmen für Zurückweisungen nicht ohne weiteres greifen – weder Notlage noch nationale Regelungen können das Dublin‑System außer Kraft setzen. Die Entscheidung setzt ein juristisches Signal: Asylsuchende haben Anspruch auf Verfahren in Deutschland, und staatliche Praxis muss europäisches Recht respektieren. Damit ist die Rückweisungsstrategie des Innenministeriums zumindest in diesen Fällen vorerst gescheitert.

Quellen: PRO ASYL, Süddeutsche Zeitung