Viele Menschen im Ruhestand oder bei längerer Krankheit unterschätzen ihre Steuerpflicht. Rentner müssen häufig eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen, obwohl sie nicht mehr arbeiten. Das liegt daran, dass die gesetzliche Rente seit 2005 schrittweise voll besteuert wird. Wer 2024 in Rente geht, muss bereits 84 Prozent seiner Rente versteuern.
Auch Krankengeldbezieher können zur Steuererklärung verpflichtet sein. Das Krankengeld selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht den Steuersatz für andere Einkünfte wie Lohn oder Rente. Dadurch können Nachzahlungen entstehen.
Experten raten beiden Gruppen, alle absetzbaren Kosten zu nutzen. Dazu gehören Krankheitskosten, Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Rentner können zusätzlich den Rentner-Pauschbetrag und Werbungskosten geltend machen. Eine sorgfältige Steuererklärung kann die Steuerlast erheblich reduzieren.
Rentner und Krankengeldbezieher müssen oft Steuererklärung abgeben
Warum das wichtig ist
Millionen Rentner und Krankengeldbezieher könnten durch optimierte Steuererklärungen Geld sparen oder Nachzahlungen vermeiden.