Berufspendler müssen nicht bis zur nächsten Steuererklärung warten, um ihre Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Das Finanzamt gewährt bereits während des laufenden Jahres einen monatlichen Freibetrag, der direkt das Nettoeinkommen erhöht. Dieser Mechanismus funktioniert über eine Anpassung der Lohnsteuerklasse beim Arbeitgeber.

Die Regelung gilt nicht nur für Fahrtkosten zur Arbeit. Auch andere absetzbare Ausgaben können über einen Freibetrag berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise Gesundheitskosten wie Medikamente, die sich über das Jahr summieren können. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

Der Antrag auf einen Lohnsteuerfreibetrag muss beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dort prüfen die Beamten die voraussichtlichen Kosten und tragen den bewilligten Betrag in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ein. Der Arbeitgeber berücksichtigt diesen Freibetrag dann automatisch bei der monatlichen Gehaltsabrechnung.

Wichtig: Der Freibetrag ist eine Vorauszahlung auf die spätere Steuererstattung. In der Jahressteuererklärung müssen die tatsächlichen Ausgaben trotzdem nachgewiesen werden.