Jedes Jahr im Herbst landen Millionen Nebenkostenabrechnungen in deutschen Briefkästen – und die meisten davon sind offenbar fehlerhaft. Das Legal-Tech-Unternehmen Mineko, das Abrechnungen systematisch auf Fehler prüft, kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Neun von zehn Abrechnungen seien falsch, sagt Gründer Chris Möller. Sein 50-köpfiges Team hat deshalb in den Monaten Oktober bis Dezember Urlaubssperre.

Wer seine Abrechnung prüfen will, sollte auch die gesetzlichen Fristen kennen. Vermieter müssen die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen – das regelt § 556 BGB. Kommt die Abrechnung zu spät, verfällt die Nachforderung. Umgekehrt gilt: Auch Mieter haben nach Erhalt der Abrechnung eine gesetzliche Frist, um Einspruch zu erheben. Der Bundesgerichtshof betont, dass die Jahresfrist nicht neu beginnt, selbst wenn die Abrechnung fehlerhaft oder unvollständig ist.

Typischer Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Abrechnung für 2025 muss also spätestens bis zum 31. Dezember 2026 beim Mieter eingehen.