Die Finanzierung der Krankenversicherung für Bürgergeld-Empfänger bleibt umstritten. Finanzminister Christian Lindner will keine zusätzlichen Bundesmittel für diese Kosten bereitstellen. Das bedeutet: Gesetzlich Versicherte tragen weiterhin allein die Krankenversicherungsbeiträge für Menschen im Bürgergeld-Bezug über ihre Kassenbeiträge.

Von dieser Belastung ausgenommen bleiben Beamte und Privatversicherte. Sie müssen sich nicht an den Kosten für die medizinische Versorgung von Bürgergeld-Empfängern beteiligen. Diese Regelung führt dazu, dass nur ein Teil der Bevölkerung – die gesetzlich Versicherten – für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aufkommt.

Die aktuelle Finanzierungsstruktur bedeutet konkret: Während Kassenpatienten über ihre Beiträge die Krankenversicherung von Bürgergeld-Empfängern mitfinanzieren, bleiben andere Versichertengruppen von dieser Solidarleistung verschont. Kritiker sehen darin eine ungleiche Lastenverteilung bei einer Aufgabe, die eigentlich alle Bürger betreffen sollte.