Beamte in Deutschland zahlen keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Grund: das Alimentationsprinzip. Wer lebenslang verbeamtet ist, kann nicht arbeitslos werden und erhält später eine Pension statt einer gesetzlichen Rente. Frank Zitka vom Deutschen Beamtenbund betont dennoch, Beamte seien „normale Steuerbürger" – sie zahlen Lohnsteuer wie Angestellte, allerdings nach einer besonderen Lohnsteuertabelle, die wegen der fehlenden Rentenbeiträge oft höhere Steuerbeträge ausweist.
Bei der Krankenversicherung greift ein staatliches Beihilfesystem: Der Dienstherr übernimmt in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten, bei Pensionären sogar bis zu 80 Prozent. Den Rest sichern Beamte privat ab – deshalb fallen ihre PKV-Beiträge deutlich niedriger aus als bei anderen Privatversicherten. Wer sich freiwillig gesetzlich versichert, erhält vom Dienstherrn dagegen keinen Zuschuss.
Der Unterschied zeigt sich vor allem im Alter: Ein Pensionär erhält laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags im Schnitt 3.416 Euro monatlich, ein Rentner dagegen nur 1.154 Euro. Dieses Gefälle entsteht, weil Beamte während ihrer Dienstzeit auf Teile des Gehalts verzichten – das System zahlt sich erst langfristig aus.
Beamte zahlen keine Sozialabgaben – doch ihr Netto gleicht sich an
Warum das wichtig ist
Wer über eine Verbeamtung nachdenkt, sollte wissen: Das Netto fällt im Berufsleben oft ähnlich aus wie bei Angestellten – der finanzielle Vorteil zeigt sich erst in der Pension, die im Schnitt fast dreimal so hoch ist wie eine durchschnittliche Rente.