Ab 2027 gilt in Deutschland eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro. Die neue Regelung ist Teil einer europäischen Initiative zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bereits ab Beträgen von 3.000 Euro müssen sich Käufer bei Barzahlungen identifizieren. Diese Identifikationspflicht betrifft verschiedene Geschäfte und Transaktionen im Alltag. Die Maßnahme soll illegale Geldströme erschweren und mehr Transparenz im Zahlungsverkehr schaffen. Parallel zur Bargeld-Begrenzung arbeitet die EU an der Einführung eines digitalen Euro, der als elektronische Ergänzung zum Bargeld dienen soll. Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt und betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Experten sehen darin einen weiteren Schritt zur Digitalisierung des Zahlungsverkehrs in Europa.