Bei Indexmietverträgen ist die Miethöhe direkt an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gekoppelt. Steigt die Inflation, erhöht sich automatisch auch die Miete. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass besonders Kriege und andere Krisen die Lebenshaltungskosten in die Höhe treiben können.

Anders als bei herkömmlichen Mietverträgen müssen Vermieter bei Indexmieten keine aufwendige Begründung für Mieterhöhungen liefern. Die Anpassung erfolgt entsprechend der offiziellen Inflationsrate. Mieter sollten regelmäßig prüfen, ob die geforderten Erhöhungen korrekt berechnet wurden.

Die Stiftung Warentest stellt einen speziellen Indexmiete-Rechner zur Verfügung, mit dem Mieter selbst kontrollieren können, wie hoch ihre Miete entsprechend der aktuellen Inflationsentwicklung sein müsste. Dies ermöglicht es, überhöhte Forderungen zu erkennen und gegebenenfalls zu widersprechen.