Die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente steigt schrittweise an. Je nach Geburtsjahr musst du unterschiedlich lange arbeiten, um deine volle Rente ohne Kürzungen zu erhalten. Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Ältere Jahrgänge können teilweise früher ohne Abschläge in Rente gehen.
Wer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings fallen dann meist Abschläge an, die die monatliche Rente dauerhaft reduzieren. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.
Eine Ausnahme bildet die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Wer mindestens 45 Beitragsjahre nachweisen kann, darf je nach Geburtsjahr früher ohne Kürzungen in den Ruhestand. Die genauen Altersgrenzen variieren dabei zwischen den Jahrgängen und werden in entsprechenden Tabellen der Rentenversicherung aufgeführt.
Gesetzliche Rente: Wann du ohne Abschläge in den Ruhestand kannst
Warum das wichtig ist
Diese Regelungen bestimmen direkt, wann du ohne finanzielle Einbußen in Rente gehen kannst und wie sich ein früherer Ausstieg auf deine monatlichen Bezüge auswirkt.