Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Klagen gegen das baden-württembergische Grundsteuer-Modell zurückgewiesen. Das oberste deutsche Finanzgericht bestätigte damit die Verfassungsmäßigkeit der neuen Berechnungsweise. Die Kläger hatten argumentiert, das Modell verstoße gegen das Grundgesetz. Diese Einwände ließ das Gericht nicht gelten.

Baden-Württemberg hatte im Zuge der bundesweiten Grundsteuer-Reform ein eigenes Berechnungsverfahren entwickelt. Während andere Bundesländer das Bundesmodell übernommen haben, geht das südwestdeutsche Land einen Sonderweg. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen und wird auf Grundbesitz erhoben.

Mit der BFH-Entscheidung steht das baden-württembergische System vorerst auf sicherem rechtlichen Fundament. Dennoch werden weitere Klagen gegen verschiedene Aspekte der Grundsteuer-Reform erwartet. Die Reform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 das alte System für verfassungswidrig erklärt hatte.